VERGABEDewloriFristen im Blick. Ganz entspannt. Für Nordrhein-Westfalen

DEIN VERGABEPLANER FÜR NRW

Gut geplant.
Entspannt vergeben.

Ein Datum rein. Alle Fristen im Blick.
Plane deine Bauvergabe mit NRW-Feiertagen
und einem Lori an deiner Seite.

Los geht’s
Ein kleiner Lori mit großen Augen zwischen grünen Bambusblättern
Dein Termin? Hab ich im Blick.
Kleiner Lori. Großer Fristenblick.
01 Ausgangstermin wählen02 Fristen abstimmen03 Mit gutem Plan loslegen

VON DER BEKANNTMACHUNG BIS ZUM BAUBEGINN

Dein Fahrplan zur Vergabe.

National & EU-weit
01

Deine Planung

Ausschreibung

Öffentliche Ausschreibung · VOB/A Abschnitt 1

Kalendertage
Werktage

Mindestens 10 Kalendertage; angemessene Dauer prüfen.

Zuschlag → Baubeginn: Montag bis Samstag, ohne NRW-Feiertage. Der Zuschlagstag zählt nicht mit.

Bindefrist National · ohne Vorlagepflicht30 Kalendertage

✓ Dein Terminplan aktualisiert sich automatisch.

Keine Anmeldung. Alle Berechnungen in deinem Browser.

02

Dein Terminplan

Berechnet

NATIONAL · NRW

Alles in zeitlicher Reihenfolge.

—Kalendertage gesamt

Deine Planung auf dem Zeitstrahl

Die Abstände zeigen die tatsächliche Dauer in Kalendertagen.

Alle Termine im Detail

✓ Submission Di / Mi✓ NRW-Feiertage✓ Mindestangebotsfrist

DIE REGELN DAHINTER

Nachvollziehbar bis
zum letzten Tag.

Kalendertage zählen inklusive Wochenenden und Feiertagen. Die erlaubten Termintage werden zusätzlich geprüft.

Welche Bindefrist wird verwendet?

Diese Planungswerte berücksichtigen Verfahren und Vorlagepflicht gemäß ARV 39 Technik. Alle Angaben in der Tabelle sind Kalendertage.

Bindefrist nach Verfahren und Vorlagepflicht
VerfahrenVorlagepflichtGrundfristGWB-BieterinformationBindefrist gesamt
NationalNein30030
NationalJa90090
EU-weitNein501060
EU-weitJa10010110

Die zehn Kalendertage für die elektronische GWB-Bieterinformation (§ 134 GWB) sind in den EU-Bindefristen bereits enthalten. Sie werden nicht nochmals addiert. Die Wartefrist beginnt am Tag nach dem Versand; der Zuschlag darf erst nach Ablauf der zehn vollen Kalendertage erfolgen.

Die Tabelle enthält organisatorische Planungswerte, keine pauschalen gesetzlichen Fristen. Der Zuschlag wird am geplanten Bindefristende angesetzt. Bei Terminkollisionen wird die Bindefrist verkürzt statt automatisch verlängert; die tatsächliche Dauer wird im Ergebnis angezeigt.

VOB-Mindestfristen und EU-Bieterinformation

Unterstützt werden nationale öffentliche Ausschreibungen (mindestens 10 Kalendertage) und offene EU-Verfahren (35 Kalendertage, bei elektronischer Angebotsübermittlung 30 Kalendertage). Komplexität, Ortsbesichtigungen oder Änderungen können längere Fristen erfordern. Sonderverfahren und Dringlichkeitsverkürzungen sind nicht abgebildet.

EU: Fristbeginn ist der Tag nach Absendung der Bekanntmachung, nicht die spätere TED-Veröffentlichung. Der Rechner zeigt daher den Absendetermin; das tatsächliche EU-Veröffentlichungsdatum ist extern zu bestätigen. Bieterinformation wird elektronisch mit zehn vollen Wartetagen geplant; der Zuschlag folgt frühestens am nächsten Tag. Inhaltliche Zuschlagsreife vorausgesetzt.

VOB/A §§ 10, 10a EU ↗ · § 134 GWB ↗

Feiertage und feste Ausgangstermine

In deiner Niederlassung gelten für diesen Rechner folgende Termintage: Submission am Dienstag oder Mittwoch, Veröffentlichung und Zuschlag von Montag bis Freitag – jeweils ohne gesetzliche NRW-Feiertage.

Für den Abstand Zuschlag → Baubeginn zählen dagegen Werktage von Montag bis Samstag. Sonntage und NRW-Feiertage werden übersprungen. Der Zuschlagstag zählt nicht mit. Angebotsfrist und Bindefrist werden weiterhin in Kalendertagen gerechnet, also einschließlich Wochenenden und Feiertagen.

Rückwärts wird die Bekanntmachung vorgezogen, vorwärts die Submission nach hinten gelegt, damit die Angebotsfrist erhalten bleibt. Ein unzulässiger fester Ausgangstermin führt zu einem Hinweis. Ein fest gewählter Baubeginn bleibt erhalten; Sonn- und Feiertage werden dort als Hinweis angezeigt. Zusätzliche Schließtage deiner Niederlassung sind nicht als gesetzliche Feiertage hinterlegt.

Welche NRW-Feiertage sind berücksichtigt?

Alle elf gesetzlichen Feiertage nach § 2 Feiertagsgesetz NRW sind hinterlegt. Die Berechnung für 2026 bis einschließlich 2031 wurde anhand des Gesetzes und der Ostertermine der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft (14.10.2026). Damit sind das laufende Jahr und die nächsten fünf Kalenderjahre abgedeckt. Die Berechnung gilt auch darüber hinaus nach dem aktuellen gesetzlichen Stand.

Wähle ein Jahr, um alle Feiertage mit Datum und Wochentag zu sehen. Heiligabend, Silvester und Rosenmontag sind keine gesetzlichen NRW-Feiertage. Künftige Gesetzesänderungen müssten gesondert übernommen werden.

Feiertagsgesetz NRW, § 2 ↗ · PTB: Ostertermine bis 2031 ↗